Die Internationalisierung des Transportrechts seit der Hochindustrialisierung
Mit der Zeit der Hochindustrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts beginnt eine neue Ära der transnationalen Zirkulation von Gütern auf dem europäischen Kontinent. Transportmittel sind zunächst Binnenschiffe und Eisenbahnen, später zunehmend auch Lastkraftwagen. Diese Internationalisierung des Transportwesens bedarf eines rechtlichen Rahmens mit Blick auf die transportierten Güter, auf die Transportmittel und auf die Personen, die diese Transporte durchführen. Rechtsquelle können hierbei zum einen standardisierte vertragliche Vereinbarungen sein, mit deren Hilfe die Akteure ihr eigenes, passendes Recht schaffen. Zum anderen entstehen internationale Abkommen im Bereich des Transportrechts. Beispiele sind das Berner Abkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (COTIF, 1890) oder die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR, 1956) als fast vollständige Kodifikationen eines internationalen Transportrechts, die das nationale Recht weitreichend verdrängen und gleichzeitig internationalisieren. Hinzukommt die Etablierung von Schiedsgerichten, die an die Stelle der ordentlichen nationalen Gerichtsbarkeit treten. Hierdurch entstehen neue Aktionsräume; die nationalstaatlichen europäischen Rechtsordnungen erleben gleichsam einen „mobility turn“, der das Recht bis heute prägt.