Das Burgenland als rechtlicher Zwischenraum

Im Jahr 1921 wurde das westungarische deutschsprachige Siedlungsgebiet als Burgenland in die Republik Österreich eingegliedert. Dabei blieb, wie das Burgenlandgesetz ausdrücklich anordnete, das in diesem Gebiet geltende ungarische Recht zunächst in Kraft. Eine Rechtsangleichung kann allenfalls im Zuge der Rechtspraxis stattgefunden haben. Das Burgenland bildete in dieser Zeit also gleichsam einen Raum zwischen österreichischem und ungarischem Recht. Alsbald begann jedoch schrittweise ein weitreichender Rechtsangleichungsprozeß an die gesamtösterreichische Rechtsordnung. Prominente Ausnahmen waren allerdings beispielsweise das Eherecht und das Grundbuchrecht. Im Rahmen des Forschungsprojekts soll dieser rechtliche Zwischenraum erkundet werden. 
  
Projektpartnerin:  Dr. Kamila Staudigl-Ciechowicz LL.M., Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte, Universität Wien