Die Zweite Polnische Republik als "Laboratorium für internationale gesetzgeberische Arbeit"

Polen biete »den Anblick eines Laboratoriums en miniature für internationale gesetzgeberische Arbeit, in welchem die Idee, eines neuen, modernen polnischen Rechts – de lege ferenda – mit der lex lata fremder Rechtsordnungen verglichen werden« könne. Die Arbeit der polnischen Gesetzgebungskommission, deren Aufgabe es sei, die vier in Polen geltenden Rechtsordnungen durch ein neues polnisches Recht zu ersetzen, erfolge in einem europäischen Umfeld, das vom Streben nach Rechtsvereinheitlichung gekennzeichnet sei.
Emil Stanisław Rappaport sah Polen damit gleichsam als Pionierunternehmen für eine europäische Rechtsvereinheitlichung über die Grenzen der in Kontinentaleuropa bestehenden Rechtskreise hinaus an – ein Projekt, das bis heute nur ganz unvollständig verwirklicht ist.
Doch warum galten in Polen überhaupt vier verschiedene Rechtsordnungen? Wie hat dieses »Laboratorium en miniature« gearbeitet und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt? Wer war eigentlich Rappaport? Und warum wissen wir heute so wenig über dieses Laboratorium?
Diesen Fragen geht ein Forscherteam aus Regensburg und Toruń nach, das sich mit der Arbeit des Laboratoriums in einem polnischen Staat, der gleichsam auf mehreren tektonischen Rechtsplattengrenzen lag, befasst.

Förderung: IDUB (Inicjatywa doskonałości – uczelnia badawcza) aus Mitteln der polnischen Exzellenzinitiative

Publikation: Löhnig/Moszyńska (Hrsg.), Laboratorium für internationale gesetzgeberische Arbeit: Die Geburt der polnischen Rechtsordnung der Zwischenkriegszeit im europäischen Kontext [= Legal Area Studies Bd. 1], Wien 2021