1927...
... entstand der französisch-italienische Entwurf für ein gemeinsames Obligationenrecht. Er ist bekanntlich weder in Italien noch in Frankreich Gesetz geworden. Trotzdem lohnt sich ein genauerer Blick auf diesen wichtigen Entwurf, den Wissenschaftler aus den beiden Ländern für die französisch-italienische Binnenperspektive bereits unternommen haben. Es erscheint es wichtig, nun auch die transnationale Wirkungsgeschichte des Entwurfs zu betrachten, denn der Entwurf war Referenzwerk für jeden Gesetzgeber in der Mitte des 20. Jahrhunderts und hat die obligationenrechtliche Gesetzgebung in zahlreichen Staaten wohl stark beeinflußt, etwa in Polen, Albanien, Estland oder Griechenland. Von der deutschen Rechtswissenschaft – und sicherlich nicht nur von dieser – wurde der Entwurf überdies sehr genau wahrgenommen und rezipiert. Kurz vor dem hundertsten Geburtstag des Entwurfes ist es Zeit, diese Geschichte zu erzählen.