Warenkauf in Mitteleuropa 

Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861 bestimmt zusammen mit dem Ungarischen Handelsgesetz (Kt) von 1875 in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts den Geschäftsverkehr in Mitteleuropa. Es übernimmt dabei im Wesentlichen die Funktion eines mitteleuropäischen Obligationenrechts. Nach Art. 277 ADHGB bzw. § 264 Kt finden die Vorschriften für Handelsgeschäfte (Art. 271 ff. ADHGB bzw. §§ 258 ff. Kt) nämlich auch dann Anwendung, wenn das betreffende Geschäft nur für einen der beiden Vertragspartner ein Handelsgeschäft darstellt. Grundsätzlich erfasst das ADHGB somit eine Vielzahl der Fälle und tritt an die Stelle das jeweils einschlägigen Schuldrechts, das nur noch bei Geschäften unter Nichtkaufleuten zum Zuge kommt. Gerade für den Warenkauf stellt es ein umfangreiches Regelwerk zur Verfügung.
Ziel des unter Beteiligung zahlreicher mitteleuropäischer Rechtswissenschftler/innen durchgeführten Projekts ist es, sowohl die konkrete Anwendung dieser Normen durch die Rechtsprechung in den einzelnen mitteleuropäischen Staaten zu analysieren, als auch ihre dogmatische Aufarbeitung durch die Wissenschaft sowie ihre Auswirkungen auf die nachfolgende Gesetzgebung in Mitteleuropa zu untersuchen. Dadurch sollen - im Anschluss an das 2018 abgeschlossene erste ADHGB-Projekt - nun an einem bedeutsamen Regelungsbereich beispielhaft die Konturen des transnationalen mitteleuropäischen Rechtsraums sichtbar gemacht werden.

Förderung: DFG (Internationale wissenschaftliche Veranstaltung)
Publikation: Löhnig/Wagner (Hrsg.), Leistungsstörungsrecht in Mitteleuropa, Tübingen (Mohr Siebeck) 2024